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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Eventlocation Maibachfarm

(Vertreten durch Butlery GbR, im Folgenden „Eventdienstleister“ genannt)

 

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Eventdienstleister und Kunden, die die Eventlocation Maibachfarm für Veranstaltungen (z. B. Hochzeiten, Firmenfeiern, private Feiern) buchen.

2. Vertragsabschluss & Buchung

  1. Ein Vertrag kommt zustande, sobald das schriftliche Angebot durch den Kunden bestätigt und die erforderliche Anzahlung geleistet wurde.

  2. Der Eventdienstleister ist berechtigt, Buchungsanfragen abzulehnen, insbesondere wenn der Anlass nicht mit den Werten der Eventlocation vereinbar ist.

  3. Die Eventlocation wird nur im Rahmen eines Komplettangebots mit bestimmten Grundleistungen gebucht. Eine reine Raummiete ist nicht möglich.

 

3. Leistungen & Pflichten

  1. Der Eventdienstleister tritt als Organisator und Koordinator der Veranstaltung auf und erbringt Leistungen wie Planung, Organisation, Dekoration, Aufbau, Abbau, Servicepersonal, Getränkebewirtung und technische Ausstattung.

  2. Catering, musikalische Unterhaltung und weitere externe Dienstleistungen können durch empfohlene Partner vermittelt werden. Ein Vertragsverhältnis kommt hier jedoch direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter zustande.

  3. Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen behördlichen Genehmigungen selbst einzuholen.

 

4. Preise & Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise richten sich nach der gebuchten Personenanzahl und den gewählten Leistungen.

  2. Eine Anzahlung in Höhe von 1.400 € ist nach Vertragsabschluss fällig. Erst nach Eingang dieser Zahlung gilt die Buchung als verbindlich.

  3. Die Restzahlung ist spätestens 7 Tage nach der Veranstaltung zu leisten.

  4. Nach der Veranstaltung werden zusätzliche Leistungen wie Mehrverbrauch von Getränken oder spontane Zusatzbuchungen abgerechnet. Die Zahlung hierfür ist innerhalb von 7 Tagen fällig.

 

5. Stornierungsregelungen & Ausfallgebühren

  1. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.

  2. Die Stornierungsgebühren beziehen sich ausschließlich auf die vereinbarten Pauschalen (Grundpaket).

  3. Zusatzoptionen werden nur dann berechnet, wenn für diese bereits Fixkosten entstanden sind (z. B. gebuchtes Catering oder externe Dienstleister, die nicht mehr kostenfrei storniert werden können).

  4. Stornierungsgebühren für das Grundpaket:

  • Bis 9 Monate vor der Veranstaltung: Die Anzahlung von 1.400 € gilt als Stornierungsgebühr und wird nicht erstattet.

  • Bis 6 Monate vor der Veranstaltung: 40 % der vereinbarten Gesamtpauschale (basierend auf dem Preis pro Person und der vereinbarten Gästeanzahl) sind als Planungsausfallgebühr zu zahlen.

  • Bis 2 Monate vor der Veranstaltung: 80 % der vereinbarten Gesamtpauschale (basierend auf dem Preis pro Person und der zuletzt bestätigten Gästeanzahl) sind als Stornierungsgebühr zu zahlen.

 

5. Bereits gebuchte und nicht mehr stornierbare Dienstleistungen (z. B. Catering, Technik, Personal) müssen ebenfalls in voller Höhe bezahlt werden bzw. sind mit den externen Dienstleistern individuell zu klären.

 

6. Haftung & Versicherung

  1. Der Kunde haftet für Schäden, die durch ihn, seine Gäste oder beauftragte Dienstleister an der Location, am Inventar oder an Dritten verursacht werden.

  2. Die Haftung kann über die private Haftpflichtversicherung des Kunden geregelt werden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sich eigenständig zu informieren.

  3. Der Eventdienstleister empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung, die Risiken wie Sachschäden, Personenschäden oder Ausfallkosten abdeckt. Diese Versicherung ist jedoch nicht verpflichtend.

  4. Der Eventdienstleister übernimmt keine Haftung für Unfälle, Verletzungen oder Diebstähle während der Veranstaltung, es sei denn, diese wurden grob fahrlässig durch den Eventdienstleister verursacht.

  5. Sollte ein unvorhersehbarer Schaden (z. B. Wasserschaden, Brandschaden) die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen, gilt dies als höhere Gewalt. Der Eventdienstleister wird sich bemühen, eine Ersatzlocation oder ein anderes Datum anzubieten, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.

 

7. Nutzung der Location & Hausordnung

  1. Die Eventlocation kann bis Open End genutzt werden. Der Eventdienstleister behält sich jedoch vor, die Veranstaltung vorzeitig zu beenden, wenn Gäste stark alkoholisiert sind oder gegen die Hausordnung verstoßen.

  2. Feuerwerk, Konfetti, Wunderkerzen und eigene Technik sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Eventdienstleisters erlaubt.

  3. Dekorationen und eigene Möbelstücke dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht werden.

  4. Die Endreinigung ist im Preis enthalten, sofern keine übermäßige Verschmutzung durch den Kunden oder seine Gäste entsteht. In diesem Fall kann eine zusätzliche Reinigungspauschale erhoben werden.

 

8. Datenschutz & Foto-/Videoaufnahmen

  1. Der Eventdienstleister verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden gemäß der aktuellen Datenschutzrichtlinie (siehe Website).

  2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Foto- und Videoaufnahmen, die während der Veranstaltung entstehen, vom Eventdienstleister für Werbezwecke genutzt werden dürfen, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich mitgeteilt wird.

  3. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit mündlich oder schriftlich widersprechen.

 

9. Höhere Gewalt & unvorhersehbare Ereignisse

  1. Falls unvorhersehbare Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Eventdienstleisters die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen sollten, wird der Vertrag einvernehmlich aufgehoben und bereits geleistete Anzahlungen vollständig erstattet. Der Eventdienstleister wird sich in einem solchen Fall bemühen, alternative Lösungen zu finden, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
  2. Sollte die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Pandemien, Feuer oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse) nicht wie geplant stattfinden können, entfällt die Durchführungspflicht beider Parteien.

  3. In einem solchen Fall wird gemeinsam geprüft, ob eine Verschiebung der Veranstaltung möglich ist.

  4. Falls keine Alternative gefunden werden kann, werden bereits geleistete Anzahlungen – abzüglich tatsächlich angefallener und nicht mehr stornierbarer Kosten – zurückerstattet.

  5. Zusätzliche Schadensersatzansprüche bestehen nicht.

 

10. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

  2. Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig.

  3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das zuständige Amtsgericht.

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